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Fit für den Vorsitz im Betriebsrat - Teil 1

Rechtliche Grundlagen für Betriebsratsvorsitzende und Stellvertreter*innen

Über dieses Seminar

Wer das Amt des BR-Vorsitzenden übernimmt, braucht Rechts- und Handlungssicherheit. Rechtssicherheit ist relativ einfach zu erlangen: Ein Besuch im Seminar vermittelt alle Kenntnisse, die die gesetzlichen Rechte und Pflichten im Amt betreffen. Das ist schon mal eine wesentliche Voraussetzung, um gut in das neue Amt starten zu können. Wer weiß, was ein Vorsitzender darf oder nicht darf, was er muss oder was er nicht muss, hat den Rücken frei für die eigentliche Arbeit in der Interessenvertretung. Die Handlungssicherheit kommt dann durch die tägliche Arbeit, die Erfahrung und die professionelle Routine… und bestimmt auch durch weitere, regelmäßige Schulungen.

Die einzelnen Bausteine der Fit-Reihe können unabhängig voneinander besucht werden, die Bausteine 2 - 3 können auch von Personalräten besucht werden.

 

 

Seminarinhalte

Fit für den Vorsitz: Rechtliche Grundlagen für Betriebsräte

  • Arbeitszeit (-erfassung) und Vergütung
  • Geheimhaltungspflicht und Haftung
  • Kernaufgaben in der Geschäftsführung
    • Einladung und Tagesordnung zur Sitzung – Inhalte
    • Beschlussfassung
  • Schulungsansprüche
  • Monatsgespräche mit dem Arbeitgeber
  • Betriebsausschuss und weitere Ausschüsse
  • Entgegenahme von Erklärungen des Arbeitgebers und Annahme von Erklärungen des Arbeitgebers
  • Freistellungsansprüche
  • Büroausstattung und Kostenübernahme

Seminarbeschreibung

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Fit für den Vorsitz im Betriebsrat - Teil 1

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG