Lernunterlagen

Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb – Grundlagenseminar

Mitbestimmung und Gesundheitsprävention für BR, PR und SBV

Über dieses Seminar

Die Belastungen durch Arbeitsverdichtung, Zeit- und Termindruck, digitalen Stress sowie Hitze, Lärm, schweres Heben sowie Tragen, gefährden und schädigen auf Dauer die Gesundheit der Beschäftigten. Auch hybride Arbeitsformen, ständige Erreichbarkeit und die Anforderungen moderner Arbeitswelten erhöhen die psychischen und körperlichen Belastungen am Arbeitsplatz.

Gesundheitsprävention, betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM) und die Förderung gesunder Arbeitsbedingungen gewinnen zunehmend an Bedeutung.

Im Seminar werden die grundlegenden Kenntnisse des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, die Pflichten des Arbeitgebers sowie die Aufgaben der betrieblichen Arbeitsschutzakteure erklärt und vorgestellt.

Es wird beispielhaft erläutert, wie eine gute Zusammenarbeit zwischen den Arbeitsschutzakteuren, dem ASA und den Betriebs-/Personalräten aussehen könnte und wie dabei die Interessensvertretungen unterstützt werden können. Darüber hinaus wird an Hand von betrieblichen Beispielen aufgezeigt,  wie der Betriebs-/Personalrat  oder die SBV aktiv Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte nutzen können.

Dieses Seminar wird mit 14 Stunden von der DGUV als Weiterbildung für zertifizierte Disability Manager (CDMP) anerkannt.

Seminarinhalte

  • Körperliche und psychische Belastungen
  • Neue Arbeitsformen und Auswirkungen auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Das duale Arbeitsschutzsystem
  • Vorschriften im Arbeits- und Gesundheitsschutz
  • Arbeitgeberpflichten im Arbeitsschutz
  • Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit, des Betriebsarztes und des Sicherheitsbeauftragten sowie die Rolle des Arbeitsschutzausschusses
  • Digitalisierung im Arbeitsschutz
  • Mitbestimmungs-, Beratungs- und Informationsrechte des BR / PR / SBV
  • Eigene Aktivitäten im Arbeitsschutz planen
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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG