Lernunterlagen

Die Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss (ASA)

Als Betriebsrat/Personalrat den Arbeits- und Gesundheitsschutz aktiv gestalten

Über dieses Seminar

Die Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss (ASA) ist eine gesetzliche Pflichtaufgabe für Betriebs- / Personalräte, SBV und MAV. Im ASA kommen unterschiedliche Funktionsträger des Unternehmens zusammen, um die Themen des betrieblichen Arbeitsschutzes zu erörtern, Maßnahmen zu beraten und Entscheidungen vorzubereiten.
Dadurch besteht für die Interessenvertretung die Möglichkeit, eigene Ideen und Sichtweisen einzubringen und so Handlungsalternativen anzubieten und zu entwickeln. In diesem Seminar werden die rechtlichen Grundlagen der Zusammenarbeit im ASA vermittelt. Die gesetzlichen, berufsgenossenschaftlichen und betrieblichen Regelungen und Vorschriften werden erörtert und anhand von konkreten Fallbeispielen dargestellt.

Dieses Seminar wird mit 14 Stunden von der DGUV als Weiterbildung für zertifizierte Disability Manager (CDMP) anerkannt.

Der Besuch des Seminars „Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb – Grundlagenseminar“ wäre sinnvoll

Seminarinhalte

  • Gesetzliche Grundlagen im Arbeitsschutz
    • Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsschutzgesetz, Arbeitsstättenverordnung
    • Mitbestimmung im Arbeits- und Gesundheitsschutz
    • DGUV Vorschrift 1 und 2
  • Die Arbeit im Arbeitsschutzausschuss
  • Aufgaben und Beteiligungsmöglichkeiten im Arbeitsschutzausschuss
    • Aufgaben und Zusammensetzung des ASA
    • Geschäftsordnung und Gestaltungsmöglichkeiten im ASA
    • Beteiligungsmöglichkeiten des ASA
    • Zusammenarbeit mit betrieblichen Akteuren
  • Handlungsfähigkeit und Handlungsmöglichkeiten des BR/PR in der ASA Sitzung
  • Kooperation des ASA mit anderen betrieblichen Handlungsfeldern B. BEM und BGM
  • Verordnungen in ihrer betrieblichen Praxis kennenlernen
  • Nach Möglichkeit Besuch der DASA in Dortmund

Seminarbeschreibung

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Die Mitarbeit im Arbeitsschutzausschuss (ASA)

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG