Lernunterlagen

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Basiswissen für Betriebsräte, Personalräte, MAV und SBV

Über dieses Seminar

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) ist seit über 20 Jahren eine gesetzliche Pflichtaufgabe des Arbeitgebers nach § 167 Abs. 2 SGB IX. Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten langfristig zu erhalten, Arbeitsunfähigkeit zu überwinden, erneuter Erkrankung vorzubeugen und den Arbeitsplatz nachhaltig zu sichern.

Die Rechtsprechung hat die Anforderungen an das Betriebliche Eingliederungsmanagement in den vergangenen Jahren maßgeblich weiterentwickelt. Deshalb eignet sich dieses Seminar nicht nur für Einsteigerinnen und Einsteiger, sondern auch für erfahrene BEM-Verantwortliche, die bestehende Verfahren überprüfen und weiterentwickeln möchten.

Damit ein BEM erfolgreich umgesetzt werden kann, müssen Betriebsräte, Personalräte, Schwerbehindertenvertretungen (SBV) und Mitarbeitervertretungen (MAV) die rechtlichen Grundlagen, den Ablauf des Verfahrens sowie die aktuelle Rechtsprechung kennen und ihre Beteiligungsrechte wirkungsvoll wahrnehmen.

Dieses Seminar wird mit 10 Stunden von der DGUV als Weiterbildung für zertifizierte Disability Manager (CDMP) anerkannt.

Seminarinhalte

  • Grundlagen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements
    • 167 (2) Sozialgesetzbuch IX
    • Begriffe, Ziele, Definitionen
  • Verfahrensnormen im Betrieblichen Eingliederungsmanagement
    • Interne und externe Beteiligte
    • Mindestanforderungen an ein ordnungsgemäßes Betriebliches Eingliederungsmanagement
    • Aktuelle Rechtsprechung
  • Durchführung
    • Betriebs- und Dienstvereinbarung
    • Ablauf eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements
    • Analysemethoden im BEM
    • Datenschutz im BEM
    • Integrationsteam oder Fallmanager
  • Rechtsfolgen bei Nichteinführung
    • Für den Arbeitnehmer
    • Für den Arbeitgeber
    • Krankheitsbedingte Kündigung
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Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG