In Betriebsratsgremien mit neun und mehr Mitgliedern, ist die Bildung des Betriebsausschusses (BA) im Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) vorgeschrieben. Es heißt, er soll die „laufenden Geschäfte“ des BRs regeln. Was heißt das in der Praxis? Wer sollte Mitglied im BA sein? Ist es überhaupt sinnvoll, Aufgaben in einen Ausschuss zu verlagern? Und wenn ja, welche Aufgaben und mit welchen Befugnissen soll dann der Ausschuss ausgestattet sein? Welche Anforderungen sollten die Ausschussmitglieder erfüllen? Sind in dem Ausschuss überhaupt die Kompetenzen vertreten, die es für eine qualifizierte Arbeit braucht? Fragen, Fragen, Fragen. Doch wenn die Ausschussarbeit nicht ewig vor sich hindümpeln soll, dann müssen klare Strukturen her, die die Voraussetzung für eine effiziente Ausschussarbeit sind.
Seminarinhalte
Betriebsausschuss (BA)
Zusammensetzung, Wahl, Abberufung
Praxisbeispiele für die Tätigkeiten im BA
Formale Anforderungen an die Arbeit des BA
Geschäftsordnung, Einladung, Beschlussfassung
„Laufende Geschäfte“ des Betriebsrates: Über was reden wir?
Weitere Ausschüsse des Betriebsrates
Arbeit im Ausschuss: Kernaufgabe, Häufigkeit der Sitzungen, Qualifikation der Mitglieder etc.
Vorberatende Ausschüsse
Beschließende Ausschüsse
Arbeitsgruppen nach § 28a BetrVG
Regelungskompetenz und Handlungsspielräume
Vereinbarung mit dem Arbeitgeber, Freistellung der Mitglieder
Kommunikation der Ausschüsse mit dem BR, der SBV und der JAV