Lernunterlagen

Betriebsrat 3 - Grundlagen der Betriebsratsarbeit (BR 3)

Handlungsmöglichkeiten bei personellen Maßnahmen

Über dieses Seminar

In diesem Seminar geht es um Einstellungen, Versetzungen, Ein- und Umgruppierungen sowie um Kündigungen. Konkret: Es geht darum, wie der Betriebsrat in diesen Verfahren zu beteiligen ist und in wieweit er Einfluss nehmen kann. Doch zuvor wird geklärt, über was wir bei diesen Maßnahmen eigentlich sprechen.

Was ist eine Einstellung bzw. wann entsteht ein Arbeitsverhältnis? Was ist eine Versetzung? Welche Arten von Kündigungen gibt es? Kann der Betriebsrat eine Kündigung verhindern?

Wir befinden uns hier in einem sehr wichtigen Feld der BR-Arbeit. Nicht nur, weil es unter Umständen um die berufliche Existenz der Betroffenen geht, sondern weil hier auch eine Reihe formaler Aspekte zu beachten sind.

Unsere Grundlagenseminare bilden eigenständige Schwerpunkte und können nach dem Besuch des BR 1 in beliebiger Reihenfolge besucht werden.

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Der Flyer zum Seminar "Betriebsrat 3 - Grundlagen der Betriebsratsarbeit (BR 3) - Handlungsmöglichkeiten bei personellen Maßnahmen" mit den kompletten Seminarinhalten:

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Seminarinhalte

  • Überblick über die Beteiligungsrechte bei Personalplanung, Beschäftigungssicherung, Personalfragebögen und Auswahlrichtlinien gem. §§ 92-95 BetrVG
  • Mitbestimmung bei Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung gem. § 99 BetrVG
    • Definitionen
    • Umfang der Informationspflichten des Arbeitgebers
    • Zustimmungsverweigerung gem. § 99, Abs. 2 BetrVG: Gründe und formale Anforderungen
      (Fristen und Fristberechnung)
    • Vorläufige personelle Maßnahme gem. § 100 BetrVG
  • Zustimmungsersetzung gem. § 100, Abs. 2 BetrVG
  • Übersicht zum Befristungsrecht und Leiharbeit
  • Betriebsrat und Kündigung
    • Kündigungsarten
    • Die Anhörung des Betriebsrats / Informationspflichten des Arbeitgebers
    • Widerspruch und Bedenken, Rechtsfolgen
    • Formale Anforderungen, Fristen und Fristberechnung

Seminarbeschreibung

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Betriebsrat 3 - Grundlagen der Betriebsratsarbeit (BR 3)

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG