Lernunterlagen
Online Wahlvorbereitung - BR-Wahl 2026Grundlagen für Betriebsräte

Betriebsrat 3 - Grundlagen der Betriebsratsarbeit (BR 3)

Handlungsmöglichkeiten bei personellen Maßnahmen

Über dieses Seminar

Wir sprechen von „echter, erzwingbarer Mitbestimmung“, wenn der Arbeitgeber den Betriebsrat über eine beabsichtigte Maßnahme informieren und sich dann mit ihm einigen muss, bevor er diese Maßnahme durchführt. Wenn der BR es nicht will, dann geht ohne ihn erstmal nichts. Doch in welchen Fällen hat der Betriebsrat eine „echte, erzwingbare Mitbestimmung“? Die Teilnehmenden wissen nach dem Seminar, in welchen Angelegenheiten es Mitbestimmung gibt, wo das geregelt ist und wie diese gesetzlichen Vorgaben zu verstehen sind.

Wie in allen unseren Grundlagenseminaren legen wir großen Wert auf den Praxisbezug. Die Themen werden deshalb anhand betrieblicher Beispiele besprochen.

Unsere Grundlagenseminare bilden eigenständige Schwerpunkte und können nach dem Besuch des BR 1 in beliebiger Reihenfolge besucht werden.

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Der Flyer zum Seminar "Betriebsrat 3 - Grundlagen der Betriebsratsarbeit (BR 3) - Handlungsmöglichkeiten bei personellen Maßnahmen" mit den kompletten Seminarinhalten:

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Seminarinhalte

  • Überblick über die Beteiligungsrechte bei Personalplanung, Beschäftigungssicherung, Personalfragebögen und Auswahlrichtlinien gem. §§ 92-95 BetrVG
  • Mitbestimmung bei Einstellung, Versetzung, Ein- und Umgruppierung gem. § 99 BetrVG
    • Definitionen
    • Umfang der Informationspflichten des Arbeitgebers
    • Zustimmungsverweigerung gem. § 99, Abs. 2 BetrVG: Gründe und formale Anforderungen
      (Fristen und Fristberechnung)
    • Vorläufige personelle Maßnahme gem. § 100 BetrVG
  • Zustimmungsersetzung gem. § 100, Abs. 2 BetrVG
  • Übersicht zum Befristungsrecht und Leiharbeit
  • Betriebsrat und Kündigung
    • Kündigungsarten
    • Die Anhörung des Betriebsrats / Informationspflichten des Arbeitgebers
    • Widerspruch und Bedenken, Rechtsfolgen
    • Formale Anforderungen, Fristen und Fristberechnung

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Betriebsrat 3 - Grundlagen der Betriebsratsarbeit (BR 3)

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG