Lernunterlagen
Online Wahlvorbereitung - BR-Wahl 2026Grundlagen für Betriebsräte

Arbeitsrecht 1 (AR 1)

Basiswissen: Arbeitsrecht für Betriebs- und Personalräte, SBV und MAV

Über dieses Seminar

In allen unseren Arbeitsrechtseminaren geht es um Fragen rund um das Arbeitsverhältnis. Von A, wie Arbeitsvertrag, bis Z, wie Zwischenzeugnis. Für Interessenvertretungen sind diese Kenntnisse zwingend erforderlich, um im Betrieb / in der Dienststelle die Arbeitnehmer*innen kompetent zu beraten und im Gremium sachgerecht entscheiden zu können. In diesem Grundlagenseminar wird Basiswissen vermittelt; ein Schwerpunkt liegt dabei auf dem Beginn des Arbeitsverhältnisses. Spannend wird es vor allem, wenn es um das Verhältnis von Betriebs- bzw. Dienstvereinbarungen und dem individuellen Arbeitsvertrag geht. Außerdem wird an praktischen Beispielen erläutert, wie ein Arbeitsgerichtsverfahren abläuft und was dazu notwendig ist. Unsere Grundlagenseminare bilden eigenständige Schwerpunkte und können in beliebiger Reihenfolge besucht werden.

Das Seminar wird durch einen Besuch einer Verhandlung beim Arbeitsgericht oder beim Landesarbeitsgericht abgerundet.

Dieses Seminar wird mit 20 Stunden von der DGUV als Weiterbildung für zertifizierte Disability Manager (CDMP) anerkannt.

 

Seminarinhalte

  • Entwicklung und Konzeption des Arbeitsrechts
  • Die Systematik
    o Vom Weisungsrecht zur Europäischen Menschenrechtscharta
  • Von der Planung über die Stellenausschreibung bis zur Einstellung
    o Das Vorstellungsgespräch und die Vertragsverhandlungen
    o Arbeitsvertrag und Klauseln, Nachweisgesetz
  • Befristungsrecht
  • Arbeitnehmerüberlassung
  • Haupt- und Nebenpflichten im Arbeitsverhältnis
    o Leistungspflicht
    o Beschäftigungs- und Fürsorgepflicht
    o Treue- und Verschwiegenheitspflicht
  • Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht
    o Aufbau und Zusammensetzung der Arbeitsgerichte
    o Vertretung vor den Arbeitsgerichten und Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens
  • Besuch einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht - Besprechung und Erläuterung

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Arbeitsrecht 1 (AR 1)

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG