Lernunterlagen

Arbeitsmedizin in Betrieb und Dienststelle

Handlungssicherheit für Betriebsrat, Personalrat und SBV

Über dieses Seminar

Für ihre Aufgaben im Rahmen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes muss die Interessenvertretung mit einer Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen umgehen können. Ohne sichere Rechtskenntnisse fehlt ihr sowohl das erforderliche Know-how bezüglich ihrer Handlungsmöglichkeiten, als auch die Grundlage für eine erfolgreiche Überzeugungsarbeit gegenüber dem Arbeitgeber und der Information für die Kolleg*innen. 

Doch wie kann eine konkrete Umsetzung im Betrieb aussehen? Und was kann unternommen werden, wenn der Arbeitgeber seine gesetzlichen Schutzpflichten nicht erfüllt?

Anschauliche Beispiele aus dem betrieblichen Alltag zeigen, wie (rechtliche) Lösungen für eine effektive Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes aussehen können. Berufsgenossenschaften und andere Behörden können dabei ein hilfreiches Netzwerk bilden. Auch dazu gibt es wertvolle Tipps für die Praxis. Nach einer gründlichen Einführung in die Rechtsgrundlagen der betrieblichen Arbeitsmedizin werden in einem Workshop konkrete betriebliche Lösungen und Regelungen diskutiert und erarbeitet.

Dieses Seminar wird mit 14 Stunden von der DGUV als Weiterbildung für zertifizierte Disability Manager (CDMP) anerkannt.

Seminarinhalte

  • Überblick über die Rechtsgrundlagen arbeitsmedizinischer Aktivitäten im Betrieb
  • Betriebsärztliche Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und DGUV Vorschrift 2
  • Eignungsuntersuchung oder arbeitsmedizinische Vorsorge – was ist der Unterschied?
  • Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • Pflicht-, Angebots- und Wunschvorsorge
  • Die Rechte und Pflichten der Beschäftigten in der arbeitsmedizinischen Vorsorge
  • Rechtliche Anforderungen an die Zulässigkeit von Eignungsuntersuchungen
  • Arbeitsmedizin im Betrieb: Bedeutung von Berufsgenossenschaften (BG) und Behörden
  • Mitwirkungsrechte und Gestaltungsrechte der Interessenvertretung
  • Eckpunkte einer Betriebs- / Dienstvereinbarung
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