Lernunterlagen

Mobbing, Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz

Konflikte erkennen, Beschäftigte schützen und Prävention stärken

Über dieses Seminar

In jedem Betrieb und in jeder Dienststelle gibt es Konflikte. Oft ist es nicht einfach, die Situation mit wenigen Worten treffend zu beschreiben. Es fallen Begriffe wie Diskriminierung, Belästigung oder sogar Mobbing. 

Doch was ist eigentlich Mobbing? Wann wird jemand diskriminiert oder belästigt?

Der falsche und zu häufige Gebrauch der Begriffe kann dazu führen, dass schwerwiegende Vorfälle am Arbeitsplatz nicht ernst genommen werden.

In diesem Seminar sollen deshalb die wesentlichen Ursachen und Merkmale verschiedener Konfliktformen am Arbeitsplatz erläutert und voneinander abgegrenzt werden. Denn nur so kann es gelingen, den Betroffenen gerecht zu werden, gezielt gegenzusteuern und sie dadurch bestmöglich zu schützen und zu unterstützen.

Zudem sollen im Seminar wichtige Argumente ausgetauscht werden, die den Arbeitgeber überzeugen, präventiv zu handeln, bei Bedarf frühzeitig zu intervenieren und so optimal seiner Fürsorgepflicht nachkommen zu können.

Auch die Schnittstellen zur öffentlichen Diskussion um sexualisierte Gewalt, physisch, psychisch und in den sozialen Medien, werden hier beleuchtet.

Teilnehmende sollen aus dem Seminar frische Impulse für ihre Handlungsfähigkeit in der Interessenvertretung mitnehmen.

Dieses Seminar wird mit 14 Stunden von der DGUV als Weiterbildung für zertifizierte Disability Manager (CDMP) anerkannt.

Seminarinhalte

• Schikane und Diskriminierung – was bedeutet das eigentlich?
• Mobbing: Definition, Handlungen, Ablauf, Ursachen und Folgen
• Erkennen von Mobbing und Abgrenzung zu Konflikten
• Prävention: wirksame Antidiskriminierungs- und Anti-Mobbing-Strategien
• Rolle und Handlungsmöglichkeiten der betrieblichen Interessenvertretung
• Was sexualisierte Gewalt mit Diskriminierung und Mobbing zu tun hat

Seminarbeschreibung

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Mobbing, Diskriminierung und Belästigung am Arbeitsplatz

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Wir weisen hiermit auf die Notwendigkeit einer ordentlichen Beschlussfassung gem. § 37.6 BetrVG, § 179.4 SGB IX, der Vorschriften der Landespersonalvertretungsgesetze bzw. § 46.6 BPersVG sowie für die kirchlichen Bereiche hin.

Für die Jugend- und Auszubildendenvertretung: gemäß § 58 i.V.m. § 42 Abs. 5 LPVG/NW oder § 62 i.V.m. § 46 Abs. 6 BPersVG bzw. § 65 i.V.m. § 37 Abs. 6 BetrVG