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Künstliche Intelligenz in unserem Betrieb

Vom abstrakten Begriff zur konkreten Umsetzung

Über dieses Seminar

Das Thema „Künstliche Intelligenz“ (KI) hat für Betriebsräte neue Fahrt aufgenommen – jedenfalls sollte es das. Seit Juni 2021 sind erstmals Rechte des BRs, in Hinblick auf die Einführung und Anwendung von KI, im Betriebsverfassungsgesetz verankert worden. Und zwar durch das BR-Modernisierungsgesetz.
In den Schulungen dazu haben wir festgestellt:
a. Künstliche Intelligenz wird schon viel häufiger in den Betrieben angewandt, als viele Betriebräte denken und
b. das Thema ist schwer zu greifen.
Wir brauchen verständliche, praxisnahe Erklärungen und betriebliche Beispiele.
Wie soll ein BR seine Mitwirkungsrechte wahrnehmen, wenn er noch nicht einmal erkennt, wann KI angewandt wird? Oder nicht weiß, welche Fragen dem Arbeitgeber gestellt werden sollten, um dann kompetent mitreden zu können und sinnvolle betriebliche Regelungen anzustreben.
Es braucht also Kenntnisse über konkrete betriebliche Anwendungen, als auch arbeitsrechtliches Wissen bzgl. der Informations- und Beteiligungsrechte als Betriebsrat. Beides gibt es in diesem Seminar.

Seminarinhalte

Künstliche Intelligenz: Über was reden wir eigentlich

  • Definitionen / Erklärungen
  • Anwendungsbereiche – aktueller Stand und Zukunftsszenarien
  • Betriebliche Beispiele aus Produktions- und Dienstleistungsbetrieben
  • Herausforderung für Belegschaften: Vorbehalte, Weiterbildung, Arbeitsplätze

Künstliche Intelligenz und Arbeitsrecht

  • Die Rechte des Betriebsrats bei Einführung und Anwendung künstlicher Intelligenz
    • Informations- und Beratungsrechte
    • Hinzuziehung von Sachverständigen
    • Auswahlrichtlinien und Möglichkeit zur Einigungsstelle
  • Künstliche Intelligenz und Datenschutz
  • Individualrechtliche Aspekte bei der Anwendung von KI

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