Der Personalrat – Interessenvertretung im öffentlichen Dienst
Der Personalrat ist die Interessenvertretung im öffentlichen Dienst und unterscheidet sich somit von den Betriebsräten im privatwirtschaftlichen Bereich und den Mitarbeitervertretungen im kirchlichen Bereich.
Je nach Bundesland arbeiten Personalräte mit unterschiedlichen Landespersonalvertretungsgesetzen (LPVG). Bundesbehörden und Bundesagenturen – wie Bundesministerien und die Bundesagenturen – bilden hier eine Ausnahme, die arbeiten nach den Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG).