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Betriebsänderung

Um eine Betriebsänderung handelt es sich, wenn der Arbeitgeber eine grundlegende Veränderung der betrieblichen Abläufe herbeigeführt. Das kann heißen, dass der Betrieb (oder Teile davon) stillgelegt, eingeschränkt, mit einem anderen Betrieb zusammengeschlossen oder geschlossen wird, oder auch, wenn die Organisation des Betriebs grundlegend geändert wird oder wesentliche neue Arbeitsmethoden eingeführt werden. Das kann zu erheblichen Nachteilen für die Arbeitnehmer führen, zum Beispiel Entlassung oder das Überflüssigwerden bestimmter Qualifikationen. Daher muss der Betriebsrat über eine geplante Betriebsänderung informiert werden und kann von seinem Mitbestimmungsrecht Gebrauch machen. Gegebenenfalls muss mit dem Betriebsrat dann über einen Interessenausgleich verhandelt werden oder ein Sozialplan vereinbart werden.