Mitwirkung Betriebsrat
Bei geplanten personellen Einzelmaßnahmen wie z. B. Einstellung, Versetzung, Umgruppierung von Mitarbeitern kann der Betriebsrat seine Zustimmung verweigern und Widerspruch gegen die Maßnahme einlegen. Dazu kann er aber nur bestimmte Gründe heranziehen. Im Zweifelsfall entscheidet das Arbeitsgericht. Bis zur Klärung durch das Gericht sind einseitige vorläufige Maßnahmen des Arbeitgebers ...
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