Listen- oder Personenwahl?
Das regelt § 14 Abs.2 WO. In Betrieben, in denen mehr als drei Betriebsratsmitglieder gewählt werden, kann die Ermittlung der Wahlbewerber nur über Vorschlagslisten erfolgen. In kleineren Betrieben gilt das Prinzip der Mehrheitswahl. Im normalen Wahlverfahren findet daher bei mehreren gültigen Vorschlagslisten die sog. Verhältniswahl statt. Die Beschäftigten können nur eine Stimme für ...
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