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Betriebsrat – was macht der Betriebsrat und für wen ist der da?

Der Betriebsrat wird alle 4 Jahre von der Belegschaft gewählt und soll die Interessen der Beschäftigten gegenüber der Geschäftsführung vertreten, das heißt er hat darüber zu wachen, dass Gesetze und Vorschriften (u. a. Tarifverträge, das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsschutzgesetz etc.) eingehalten werden. Mit den Aufgaben ist in den vergangenen Jahren auch die Verantwortung der Betriebsräte enorm gewachsen.

Die Themen, mit denen sich heute ein Betriebsrat befasst, reichen von Arbeitssicherheit, Schichtplangestaltung, Umstrukturierung, Arbeitszeitflexibilisierung, Personalplanung, Leiharbeit, Suchtberatung und Suchtprävention – bis hin zum betrieblichen Eingliederungsmanagement und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Will der Betriebsrat bei dieser Bandbreite an Themen seiner gesetzlichen Verpflichtung nachkommen und seine Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte wahrnehmen, muss der Betriebsrat bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Die Betriebsratsmitglieder Benötigen vor allem eine solide Grundqualifikation: Aufgrund der Komplexität an Themen sollten alle  Betriebsratsmitglieder neben einer fachlichen Grundlagenqualifikation im Betriebsverfassungsrecht und im Arbeitsrecht auch über gute Verhandlungs- und Methodentechniken sowie über
ausgeprägte Fähigkeiten im Bereich Sozialkompetenz verfügen.