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Aufsichtsratstätigkeit

Der Aufsichtsrat ist eine Kontrollinstanz bei Kapitalgesellschaften und Organisationen. Zum Teil wird die Einrichtung eines Aufsichtsrates gesetzlich vorgeschrieben, zum Teil wird sie mittels Satzung oder Gesellschaftsvertrag vereinbart. Der Aufsichtsrat besteht zur Hälfte aus Vertretern der Arbeitgeber und zur Hälfte aus Vertretern der Arbeitnehmer (§ 96 AktG) und evtl. weiteren Mitgliedern (mitbestimmter Aufsichtsrat). Die Arbeitnehmervertreter werden in Wahlen vom Betriebsrat bestimmt.