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Die Mitarbeitervertretung (MAV)

Die Mitarbeitervertretung (MAV) ist die Interessenvertretung im kirchlichen Bereich. Die Mitbestimmungsrechte sind allerdings nicht so weitreichend wie die der Betriebsräte im privatwirtschaftlichen bzw. wie die der Personalräte im öffentlichen Bereich.

Das Gesetz zur Regelung der Mitbestimmungsrechte werden je nach Konfession sind die Vorschriften und Gesetze zur Mitbestimmung unterschiedlich geregelt. Mit einigen Ausnahmen arbeiten die Mitarbeitervertretungen in der evangelischen Kirche nach dem Mitarbeitervertretungsgesetz (MVG). Wobei einige Landeskirchen ihre eigenen Mitarbeitervertretungsgesetze weiter beibehalten haben. Somit gibt es für die Einrichtungen der evangelischen Kirche kein einheitliches Mitarbeitervertretungsgesetz. Die entsprechenden Regelungen und Gesetze sind in der katholischen Kirche in der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO) zusammengefasst.