Informationspflicht Betriebsrat
Eigentlich müsste es hier heißen: Informationsrecht Betriebsrat, denn laut BetrVG hat der Betriebsrat eine Reihe von Informationsrechten gegenüber dem Arbeitgeber. Der Arbeitgeber hat also wiederum die Pflicht, den Betriebsrat als Ganzes zu informieren. Das beruht darauf, dass der Betriebsrat seine Rechte aus dem BetrVG nur vernünftig wahrnehmen kann, wenn er auch hinreichend informiert ist. Das beinhaltet z. B. sogar Betriebsgeheimnisse.