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Betriebsrat Rücktritt

Der Rücktritt eines Betriebsrats kann nach § 13 II Nr. 3 BetrVG mit der Mehrheit seiner Mitglieder beschlossen werden. Normalerweise finden die Wahlen zum Betriebsrat nur alle vier Jahre statt, zwischen dem 1. März und dem 31. Mai. Bei Rücktritt des Betriebsrates findet dann auch außerhalb dieser Zeit eine Neuwahl statt.