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Betriebsratsabwahl

Laut § 23 BetrVG kann gerichtlich der Ausschluss eines Betriebsratsmitglieds oder die Auflösung des gesamten Betriebsrats beantragt werden. Dafür muss der Betriebsrat oder das entsprechende Mitglied jedoch seine gesetzlichen Pflichten grob verletzt haben.