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Betriebsratsvorsitz

Ein Betriebsrat ist eine Arbeitnehmervertretung in Betrieben, Unternehmen und Konzernen, also in Firmen (im Gegensatz zum öffentlichen Dienst). Die/der Betriebsratsvorsitzende vertritt den Betriebsrat bei dessen Beschlüssen. Sie/er ist gesetzlicher Vertreter des Betriebsrats, allerdings nur in der Erklärung, nicht im Willen. Es ist nicht zulässig, dass ein/e Betriebsratsvorsitzende/r eine Generalvollmacht erhält, auch nicht durch einen Beschluss durch den Betriebsrat. Die/der Betriebsratsvorsitzende hat die Aufgabe, den Betriebsrat im Unternehmen zu vertreten. Außerdem nimmt sie/er Erklärungen an, die an den Betriebsrat gerichtet sind. Für den Fall, dass der Betriebsrat einmal verhindert ist, übernimmt die/der stellvertretende Betriebsratsvorsitzende dessen Aufgaben.