Neue SeminareGrundlagen für Personalräte
A B D E F G I K L M P R S T W
Zur Wiki Übersicht

BetrVG 84

§ 84 des Betriebsverfassungsgesetz regelt das Beschwerderecht. Darin wird festgelegt, dass sich jeder Arbeitnehmer, der sich benachteiligt oder ungerecht behandelt fühlt (egal, ob von Kollegen oder vom Arbeitgeber), bei den zuständigen Stellen des Unternehmens beschweren darf. Zur Unterstützung oder Vermittlung darf er ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen. Der Arbeitgeber muss Abhilfe schaffe, soweit er die Beschwerde für berechtigt hält. Einem Arbeitnehmer dürfen keine Nachteile dadurch entstehen, dass er von seinem Beschwerderecht Gebrauch macht.