Individualarbeitsrecht
Steht dem kollektiven Arbeitsrecht gegenüber. Im Individualarbeitsrecht wird das rechtliche Verhältnis zwischen dem Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer geregelt. In erster Linie geht es hier um den individuellen Arbeitsvertrag und dessen Zustandekommen, um die Verpflichtungen und Rechte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer in diesem speziellen Arbeitsverhältnis sowie mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses, vor allem der Kündigung.