Neue SeminareGrundlagen für Personalräte
A B D E F G I K L M P R S T W
Zur Wiki Übersicht

Was sind die Aufgaben eines Wahlvorstandes?

Der Wahlvorstand führt die Wahl durch. Er besteht aus mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen einer den Vorsitz übernimmt. Zu seinen Aufgaben zählen:

  • Aushang des Wahlausschreibens;
  • Aufstellung der Wählerliste;
  • Entgegennahmen und Aushang der Wahlvorschläge;
  • Organisation und Leitung der Wahl;
  • Auszählung der Stimmen und Verkündung des Wahlergebnisse.

Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben werden die Mitglieder des Wahlvorstandes von ihren sonstigen Aufgaben freigestellt. Die Betriebsratswahl wird durch die/den Vorsitzende/n des Wahlvorstands eingeleitet, welche/r die erste Wahlvorstandssitzung einberuft. In dieser ersten Sitzung können Wahlhelfer/innen bestimmt werden und der Wahlvorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben. Alle Beschlüsse des Wahlvorstands bedürfen einer einfachen Mehrheit und müssen von der/dem Vorsitzende/n und einem stimmberechtigten Mitglied unterzeichnet werden gem. § 1 Abs. 3 WO.