Was sind die Aufgaben eines Wahlvorstandes?
Der Wahlvorstand führt die Wahl durch. Er besteht aus mindestens drei wahlberechtigten Arbeitnehmern, von denen einer den Vorsitz übernimmt. Zu seinen Aufgaben zählen:
- Aushang des Wahlausschreibens;
- Aufstellung der Wählerliste;
- Entgegennahmen und Aushang der Wahlvorschläge;
- Organisation und Leitung der Wahl;
- Auszählung der Stimmen und Verkündung des Wahlergebnisse.
Für die Wahrnehmung dieser Aufgaben werden die Mitglieder des Wahlvorstandes von ihren sonstigen Aufgaben freigestellt. Die Betriebsratswahl wird durch die/den Vorsitzende/n des Wahlvorstands eingeleitet, welche/r die erste Wahlvorstandssitzung einberuft. In dieser ersten Sitzung können Wahlhelfer/innen bestimmt werden und der Wahlvorstand kann sich eine Geschäftsordnung geben. Alle Beschlüsse des Wahlvorstands bedürfen einer einfachen Mehrheit und müssen von der/dem Vorsitzende/n und einem stimmberechtigten Mitglied unterzeichnet werden gem. § 1 Abs. 3 WO.