Welchen Inhalt hat das Wahlausschreiben?
Das Wahlausschreiben beinhaltet gem. § 3 WO im normalen Verfahren u. a.:
- Zeit, Tag und Ort der Stimmabgabe;
- Informationen über die Briefwahl;
- Möglichkeiten der Einsichtnahme in die Wählerliste;
- Fristen zur Einreichung der Kandidatenvorschläge;
- einen Verweis, dass:
- das Wahlrecht nur für auf der Liste aufgeführte Arbeitnehmer/innen besteht und
- Einsprüche nur schriftlich innerhalb der zweiwöchigen Frist möglich sind, wobei der Tag, an dem die Frist abläuft, angegeben werden muss;
- Wenn der zu wählende Betriebsrat aus mindestens drei Mitgliedern bestehen muss, die prozentualen Anteile von Männern und Frauen im Betrieb sowie einen Hinweis auf die Minderheitensitze-Regelung;
- Zahl der zu wählenden Betriebsratsmitglieder und die entsprechenden Minderheitensitze;
- die Mindestzahl von Wahlberechtigten, von denen ein Wahlvorschlag unterzeichnet sein muss;
- den Hinweis, dass ein Wahlvorschlag der Gewerkschaft von mindestens zwei Beauftragten unterzeichnet sein muss;
- den Hinweis, dass für die Abgabe von Wahlvorschlägen in Form von Vorschlagslisten beim Wahlvorstand eine Frist von zwei Wochen besteht und die Angabe des letzten Tages der Frist;
- den Hinweis, dass die Stimmabgabe an Wahlvorschläge gebunden ist und nur innerhalb der zweiwöchigen Frist möglich ist;
- Ort, an dem die Wahlvorschläge aushängen;
- Tag und Zeit der Stimmabgabe (während der Arbeitszeit);
- Ort, an dem Einsprüche, Wahlvorschläge etc. abzugeben sind;
- Ort, Tag und Zeit der öffentlichen Stimmauszählung. Beim einfachen Verfahren müssen folgende zusätzlichen Angaben gemacht werden:
- Die Mindestzahl der Wahlberechtigten, von denen ein Wahlvorschlag unterzeichnet sein muss;
- der Hinweis, dass Wahlvorschläge spätestens eine Woche vor der Wahl beim Wahlvorstand schriftlich eingereicht werden müssen (Angabe des letzten Tages der Frist).