Was ist bei den Wahlvorschlägen zu überprüfen?
Neben der Fristeinhaltung hat der Wahlvorstand zu überprüfen, ob und inwieweit die Wahlvorschläge ordnungsgemäß und damit gültig sind. Der Wahlvorschlag besteht aus zwei Teilen. Der eine Teil enthält die Kandidatenvorschläge und der andere Teil die Unterzeichner des Wahlvorschlages, sog. Stützunterschriften. Die Wahlvorschläge sollten doppelt so viele Kandidaten aufweisen, wie bei der Wahl Betriebsratsmitglieder zu wählen sind gem. § 6 Abs. 2 WO, damit genügend Ersatzmitglieder vorhanden sind. Zu beachten ist, dass nur jeweils ein/e Wahlberechtigte/r nur einen Wahlvorschlag unterstützen kann und dass jede/r Kandidat/in nur auf einer Liste kandidieren darf. Ferner muss die/der Kandidat/in ihr/sein schriftliches Einverständnis zur Kandidatur erklären.