Wann liegt ein Verstoß gegen das Wahlrecht vor?
Ein Verstoß gegen das Wahlrecht liegt vor, wenn die Bestimmungen des §§ 7, 8 BetrVG nicht eingehalten wurden, z. B. bei unrichtigen Wählerlisten.
Sie müssen den Inhalt von reCAPTCHA laden, um das Formular abzuschicken. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten mit Drittanbietern ausgetauscht werden.
Mehr Informationen