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Was muss der Wahlvorstand bei ausländischen Arbeitnehmern berücksichtigen?

Er hat dafür Sorge zu tragen, dass ausländische Arbeitnehmer/innen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, vor Erlass des Wahlausschreibens über Wahlverfahren, Aufstellung der Wähler- und Vorschlaglisten, Wahlvorgang und Stimmabgabe in geeigneter Weise unterrichtet werden. In der nicht ordnungsgemäßen Unterrichtung liegt ein Verstoß gegen wesentliche Wahlvorschriften!