Was passiert nach Feststellung des Wahlergebnisses?
Nach Feststellung des Wahlergebnisses muss der Wahlvorstand eine Wahlniederschrift erstellen, welche von der/dem Vorsitzenden und einem weiteren stimmberechtigten Mitglied unterschrieben werden muss (gem. § 23 WO). Gemeinsam mit den Wahlakten ist die Wahlniederschrift mindestens bis zur Beendigung der Amtszeit des neuen Betriebsrats aufzubewahren.