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Was passiert nach Feststellung des Wahlergebnisses?

Nach Feststellung des Wahlergebnisses muss der Wahlvorstand eine Wahlniederschrift erstellen, welche von der/dem Vorsitzenden und einem weiteren stimmberechtigten Mitglied unterschrieben werden muss (gem. § 23 WO). Gemeinsam mit den Wahlakten ist die Wahlniederschrift mindestens bis zur Beendigung der Amtszeit des neuen Betriebsrats aufzubewahren.