Was muss die Wahlniederschrift enthalten?
Die Wahlniederschrift muss enthalten:
- die Gesamtheit der abgegebenen Wahlumschläge und die Zahl der abgegebenen gültigen Stimmen;
- die jeder Person zugefallenen Stimmenzahlen;
- die Zahl der ungültigen Stimmen;
- die Namen der in den Betriebsrat gewählten Bewerber/innen ggf. besondere während der Betriebsratswahl aufgetretene Zwischenfälle oder sonstige Ereignisse. Eine Kopie der Wahlniederschrift schickt der Wahlvorstand an den Arbeitgeber und die im Betrieb vertretenen Gewerkschaften.