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Wann findet die Betriebsratswahl statt?

Grundsätzlich während der Arbeitszeit im Betrieb. Den Beschäftigten steht ein Anspruch auf Vergütung für die Zeit der Teilnahme einschließlich etwaiger zusätzlicher Wegezeiten in Höhe der Vergütung für gewöhnliche Arbeitszeit zu. Besondere Fahrtkosten müssen erstattet werden. Die Versammlung kann auch außerhalb des Betriebs z.B. in einer Gaststätte und auch außerhalb der Arbeitszeit stattfinden, sofern hierfür ein zwingender Grund vorliegt. Der Arbeitgeber hat dann auch diese Kosten als Teil der Kosten der Betriebsratswahl zu tragen gem. § 20 Abs.3 BetrVG.