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Welche Fristen beginnen mit der Bekanntgabe des Wahlergebnisses?

Mit der Bekanntmachung des Wahlergebnisses beginnen folgende Fristen:

  • Innerhalb von zwei Wochen kann die Betriebsratswahl angefochten werden gem. § 19 Abs. 2 BetrVG;
  • Wenn der alte Betriebsrat nicht mehr im Amt ist, beginnt die Amtszeit eines Neuen erst jetzt. Deshalb ist es wichtig, alle bereits genannten Fristen zu beachten, damit keine betriebsratslose Zeit eintritt.