Wie bildet man einen Wahlvorstand?
Sofern noch kein Betriebsrat in Eurem Betrieb besteht, der einen Wahlvorstand bestellen kann, müsst Ihr zu einer Betriebsversammlung einladen. Drei wahlberechtigte Arbeitnehmer Eures Betriebes können zu einer Betriebsversammlung einladen und Vorschläge für die Zusammensetzung des Wahlvorstandes machen gem. § 17 Abs. 3 i.V.m. § 28 Abs.1 WO. Sofern einer Eurer Kollegen Mitglied einer ...
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