Welche Rechtsfolge tritt durch die Anfechtung ein?
Bei besonders groben und offensichtlichen Verstößen gegen die gesetzlichen Wahlregelungen kommt die Nichtigkeit in Betracht. Darunter fallen u.a. folgende Verstöße:
- der Wahl eines betriebsfremden Arbeitnehmers;
- oder einer Wahl ohne Vorschlagslisten;
- oder Wahl des Wahlvorstands;
- oder Fälschung von Briefwahlunterlagen.