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Wer darf eine Wahl anfechten?

Das BetrVG enthält keine besonderen Regelungen die Nichtigkeit einer Betriebsratswahl betreffend. Somit gilt, dass die Feststellung der Nichtigkeit von „jedermann“ geltend gemacht werden kann. Voraussetzung ist jedoch, dass der Antragsteller ein Rechtsschutzinteresse an der Feststellung hat.