Wer kann die Initiative zur Gründung eines Betriebsrates ergreifen?
Besteht in Eurem Betrieb noch kein Betriebsrat, so müsst Ihr in einer Betriebsversammlung, zu der drei Arbeitnehmer/innen oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft einladen und ein mindestens dreiköpfiger Wahlvorstand bilden. Besteht bereits ein Betriebsrat, so benennt dieser den Wahlvorstand.