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Wer kann die Initiative zur Gründung eines Betriebsrates ergreifen?

Besteht in Eurem Betrieb noch kein Betriebsrat, so müsst Ihr in einer Betriebsversammlung, zu der drei Arbeitnehmer/innen oder eine im Betrieb vertretene Gewerkschaft einladen und ein mindestens dreiköpfiger Wahlvorstand bilden. Besteht bereits ein Betriebsrat, so benennt dieser den Wahlvorstand.