Wer kann für das Amt eines Betriebsrats kandidieren?
Nach 8 Abs. 1 BetrVG gelten die gleichen Voraussetzungen wie für das Wahlrecht, allerdings muss mindestens eine 6-monatige Betriebszugehörigkeit vorliegen. Ausnahmsweise bedarf es dieser Frist nicht, sofern der Betrieb weniger als sechs Monate besteht gem. § 8 Abs. 2 BetrVG. Zu beachten ist, dass auch Mitglieder des Wahlvorstandes wählbar sind.