Neue SeminareGrundlagen für Personalräte
A B D E F G I K L M P R S T W
Zur Wiki Übersicht

Wie viel Betriebsratsmitglieder könnt Ihr wählen?

Das ist abhängig von der Anzahl der Beschäftigten die regelmäßig im Betrieb beschäftigt sind. Wie bereits unter 4. erläutert werden Leiharbeitnehmer/innen bei der Anzahl nicht berücksichtigt. Maßgebend ist § 9 BetrVG.

In der Regel besteht der Betriebsrat bei:

  • 5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus einer Person,
  • 21 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 3 Mitgliedern,
  • 51 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 5 Mitgliedern,
  • 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 7 Mitgliedern,
  • 201 bis 400 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 9 Mitgliedern,
  • 401 bis 700 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 11 Mitgliedern,
  • 701 bis 1.000 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 13 Mitgliedern,
  • 1.001 bis 1.500 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 15 Mitgliedern.