Wie viel Betriebsratsmitglieder könnt Ihr wählen?
Das ist abhängig von der Anzahl der Beschäftigten die regelmäßig im Betrieb beschäftigt sind. Wie bereits unter 4. erläutert werden Leiharbeitnehmer/innen bei der Anzahl nicht berücksichtigt. Maßgebend ist § 9 BetrVG.
In der Regel besteht der Betriebsrat bei:
- 5 bis 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus einer Person,
- 21 bis 50 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 3 Mitgliedern,
- 51 bis 100 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 5 Mitgliedern,
- 101 bis 200 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 7 Mitgliedern,
- 201 bis 400 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 9 Mitgliedern,
- 401 bis 700 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 11 Mitgliedern,
- 701 bis 1.000 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 13 Mitgliedern,
- 1.001 bis 1.500 wahlberechtigten Arbeitnehmern aus 15 Mitgliedern.