Wie wird das Wahlergebnis bekannt gegeben?
Die Benachrichtigung richtet sich nach § 18 WO. Das Wahlergebnis muss an der gleichen Stelle, an der auch das Wahlausschreiben aushängt, bekannt gegeben werden. Wenn das endgültige Wahlergebnis feststeht muss sofort die Bekanntgabe erfolgen. Die Bekanntmachung muss von der/dem Vorsitzenden und mindestens einem weiteren stimmberechtigten Mitglied des Wahlvorstands unterschrieben sein.