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Wie wird das Wahlergebnis festgestellt?

Der Wahlvorstand zählt die Stimmen öffentlich aus gem. § 13 WO, damit die Mitarbeiter/innen die Möglichkeit haben, bei der Auszählung anwesend zu sein. Unmittelbar nach Abschluss der Wahl muss die Auszählung der Stimmen erfolgen (spätestens am nächsten Arbeitstag). Der Wahlvorstand prüft, ob die abgegebenen Stimmen gültig sind und stellt das Wahlergebnis fest.