Wie wird die Stimme abgegeben?
Im normalen Wahlverfahren erfolgt die Stimmenabgabe persönlich und geheim im Wahlraum. Der Wahlvorstand händigt der/dem Wähler/in den Stimmzettel zusammen mit einem Umschlag aus. Nach der Stimmabgabe wirft di/der Wähler/in den Stimmzettel in eine Wahlurne und wird in der Wählerliste abgehakt. Es gibt auch die Möglichkeit der Briefwahl gem. § 24 ff. WO, sofern die Beschäftigten am Tag der Wahl wegen der Art ihres Beschäftigungsverhältnisses nicht im Betrieb anwesend sein können. Diese erhalten ihre Wahlunterlagen für die Briefwahl ohne Aufforderung vom Wahlvorstand. Das Gleiche gilt auch für diejenigen, die aus persönlichen Gründen nicht im Betrieb anwesend sein können, z.B. wegen Krankheit oder Urlaub. Die Briefwahlunterlagen müssen dann jedoch ausdrücklich vom Wahlvorstand angefordert werden. Im vereinfachten zweistufigen Wahlverfahren findet eine Woche nach der ersten Betriebsversammlung die zweite Wahlversammlung statt, in der der Betriebsrat in geheimer Abstimmung gewählt wird. Auch in diesem Verfahren besteht die Möglichkeit zur Briefwahl, der so genannten nachträglichen schriftlichen Stimmabgabe. Spätestens drei Tage vor der Wahlversammlung muss dem Betriebsrat mitgeteilt werden, dass man diese Möglichkeit in Anspruch nehmen möchte.