Woher erhält man die Auskünfte für die Wählerliste?
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, dem Wahlvorstand alle für die Anfertigung der Wählerliste erforderlichen Auskünfte zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung stellen. Hierfür sollte der Wahlvorstand dem Arbeitgeber schriftlich mit Fristsetzung auffordern, die notwendigen Informationen zu erteilen und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Kommt der Arbeitgeber dieser Verpflichtung nicht innerhalb der gesetzten Frist nach, kann der Wahlvorstand gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen.