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Betriebsratsvorsitz

Ein Betriebsrat ist eine Arbeitnehmervertretung in Betrieben, Unternehmen und Konzernen, also in Firmen (im Gegensatz zum öffentlichen Dienst). Die/der Betriebsratsvorsitzende vertritt den Betriebsrat bei dessen Beschlüssen. Sie/er ist gesetzlicher Vertreter des Betriebsrats, allerdings nur in der Erklärung, nicht im Willen. Es ist nicht zulässig, dass ein/e Betriebsratsvorsitzende/r eine ...
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Betriebsvereinbarung

a ist daher ein wichtiges Arbeitsmittel für den Betriebsrat, sie muss immer mal wieder überarbeitet oder neu geregelt werden. Es gibt Betriebsvereinbarungen zu verschiedenen ...
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Betriebsvereinbarung Datenschutz

Diese Betriebsvereinbarung dient dazu, dass der Betriebsrat zusammen mit dem Arbeitgeber verbindliche Datenschutzgesetze für den Betrieb aufstellt, um das Persönlichkeitsrecht der Mitarbeiter zu wahren. Es geht hier zum Beispiel um Datenschutz, Datensicherheit, Datengeheimnis, Datenverarbeitung, die Reichweite des Datenschutzes und um die Sanktionen bei Mängeln im ...
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Betriebsvereinbarung Muster

Die Betriebsvereinbarung ist ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat. Darin werden sowohl die Rechte und Pflichten des Betriebsrats geregelt als auch verbindliche Normen für Arbeitnehmer formuliert. Die Betriebsvereinbarung ist daher ein wichtiges Arbeitsmittel für den Betriebsrat, sie muss immer mal wieder überarbeitet oder neu geregelt werden. Es gibt Muster für solche ...
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BetrVG

BetrVG steht für Betriebsverfassungsgesetz. Dieses Gesetz ist die Grundlage für die Betriebsverfassung. Die Betriebsverfassung regelt die Zusammenarbeit zwischen dem Arbeitgeber und der betrieblichen Interessenvertretung, die von den Arbeitnehmern gewählt wurde, also dem Betriebsrat. Dies gilt nur für Unternehmen/Konzerne, für den öffentlichen Dienst gelten die verschiedenen ...
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BetrVG 100

§ 100 BetrVG: Vorläufige personelle Maßnahmen Wenn ein Arbeitgeber eine Einstellung, Eingruppierung, Umgruppierung oder Versetzung vorläufig durchführt, muss er unverzüglich den Betriebsrat darüber ...
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BetrVG 106

In Betrieben, die mehr als 100 Mitarbeiter beschäftigen, muss der Betriebsrat gemäß § 106 BetrVG einen so genannten Wirtschaftsausschuss einrichten. Der Arbeitgeber muss den Wirtschaftsausschuss unter Vorlage der nötigen Unterlagen über wirtschaftliche Angelegenheiten des Unternehmens (finanzielle Lage, Produktions- und Absatzlage, Rationalisierungsvorhaben etc.) zu informieren und sie mit ...
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BetrVG 23

Wenn der Betriebsrat oder eines seiner Mitglieder seine gesetzlichen Pflichten grob verletzt, kann der Ausschluss des Mitglieds oder die Auflösung des Betriebsrates beantragt werden. Der Antrag kann vom Arbeitgeber, von mindestens einem viertel der wahlberechtigten Arbeitnehmer oder von einer betriebsinternen Gewerkschaft kommen, im Falle des Ausschlusses eines Mitglieds auch vom Betriebsrat ...
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BetrVG 40

§ 40 des Betriebsverfassungsgesetzes regelt Kosten und Sachaufwand des Betriebsrats. Der Arbeitgeber muss sowohl die Kosten tragen, die durch die Arbeit des Betriebsrats entstehen, als auch Räume, Büropersonal, dessen Kommunikationstechnik und andere Mittel zur Verfügung stellen für Sitzungen, Sprechstunden und die laufende ...
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BetrVG 78

§ 78 des Betriebsverfassungsgesetzes legt fest, dass Betriebsräte (und andere) in der Ausübung ihrer Tätigkeit nicht behindert oder gestört werden dürfen. Sie dürfen auch nicht wegen ihrer Tätigkeit benachteiligt oder begünstigt werden, auch nicht hinsichtlich ihrer beruflichen Entwicklung. Es handelt sich hier um ...
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