Betriebsratsvorsitz
Ein Betriebsrat ist eine Arbeitnehmervertretung in Betrieben, Unternehmen und Konzernen, also in Firmen (im Gegensatz zum öffentlichen Dienst). Die/der Betriebsratsvorsitzende vertritt den Betriebsrat bei dessen Beschlüssen. Sie/er ist gesetzlicher Vertreter des Betriebsrats, allerdings nur in der Erklärung, nicht im Willen. Es ist nicht zulässig, dass ein/e Betriebsratsvorsitzende/r eine ...
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