Neue SeminareGrundlagen für Personalräte

Jetzt geht’s wieder los – das wird 2024 wichtig

Irgendwie sitzt es doch tief in uns drin, dass wir im Januar so ein Gefühl von „Jetzt geht es wieder los“ haben, oder? Obwohl viele von uns den Unterschied zu den letzten Tagen im Dezember kaum gespürt haben dürfen. Außer den Kilos mehr auf der Waage, nach den Futtern von Stollen, Keksen und Gänsebraten.

Uns geht es jedenfalls so. Doch es ist nicht nur ein Gefühl. Mit dem Jahr 2024 gibt es bei auch objektiv Grund zu sagen: Jetzt geht es wieder los.

  1. Wir haben einige neue Seminartypen für Euch konzipiert
  2. Es wird einiges an Gesetzesvorhaben auf uns zukommen, die für Euch als Interessenvertretungen wichtig sein dürfen.

 

Neue Seminare 2024

Hier „nur“ ein paar Seminarhighlights:

Belastungen in der BR-Arbeit

Dieses Seminar ist auf vielfachen Wunsch von Teilnehmenden entstanden. Wir reden über Psychische Belastungen, Burn-Out, Umgang mit Konflikten etc. Aber bisher nicht aus der Perspektive, wenn Ihr als Mitglied er Interessenvertretung betroffen seid. Das ändert sich hiermit.

Digitaler Stress

Wir wollen die Veränderungen der Arbeit durch mobiles Arbeiten, durch Nutzung von diversen Kommunikationstools (Zoom, Teams etc.) und anderen Formen digitaler Arbeit unter dem Aspekt des Arbeits- und Gesundheitsschutzes betrachten. Was macht es mit uns, wenn wir ständig und überall erreichbar  sind, wenn uns die direkte Kommunikation fehlt, der kleine Plausch auf dem Gang nicht mehr stattfindet?

Wissenstransfer in der Betriebs- und Personalratsarbeit

Wie sichern wir vorhandenes Wissen, wenn KollegInnen das Gremium verlassen? Wie Welche Formen der Sicherung vorhandenen Wissens gibt es? Wie beziehen wir neue Mitglieder von Anfang an so ein, dass sie die Abläufe und Inhalte der Arbeit verstehen? Diese Fragen sind immer aktuell; nicht nur wenn Wahlen vor der Tür stehen oder ein Gremium sich gerade neu konstituiert.

 

Ausblick auf Gesetzesvorhaben bzw. Änderungen

Hier ein knapper Überblick über Gesetzesvorhaben, die für Eure Arbeit in der Interessenvertretung wichtig sein könnten (Quelle u.a. Fachredaktion Bund-Verlag):

Inflationsausgleichsprämie

Arbeitgeber, die das noch nicht getan haben, können ihren Beschäftigten eine steuerfreie Prämie bis zu einem Betrag von 3.000 € zahlen, um die finanziellen Belastungen in Folge der Inflation abzufedern. Das ist die sogenannte Inflationsausgleichsprämie. Der Betrag kann auch in mehreren Teilbeträgen ausgezahlt werden. Deadline ist der 31.12.2024. Wichtig: Der Betriebsrat hat hier – sofern es keine tarifvertraglichen Regelungen gibt – bei der Verteilung der Prämie ein Mitbestimmungsrecht gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG. Die Arbeitnehmer erhalten die Prämie brutto für netto. Für Arbeitgeber fallen keine Nebenkosten an.

Betriebsratsvergütung

Dieses Thema haben wir im letzten Jahr mehrfach im Newsletter thematisiert. Die Änderung im Betriebsverfassungsgesetz wird vermutlich Anfang 2024 in Kraft treten. Mehr zu den Hintergründen könnt Ihr in unseren Newslettern vom Oktober und Dezember. Wer es dann genau wissen will und außerdem wichtige Hinweise für die Praxis braucht, sollte unser Seminar dazu besuchen.

Hinweisgeberschutzgesetz

Seit Dezember 2024 sind alle Unternehmen ab 50 Beschäftigte und alle Dienststellen verpflichtet, jeweils eine interne Meldestelle einzurichten, bei der Beschäftigte bestimmte Missstände aus dem Arbeitsumfeld melden können. Es geht vor allem um Straftaten, aber auch um Verstöße gegen Arbeits- und Gesundheitsschutzbestimmungen.

Zudem können auch bestimmte Verstöße gegen Mitbestimmungsrechte gemeldet werden. Die hinweisgebenden Personen werden weitreichend vor arbeitsrechtlichen Sanktionen geschützt.

An dieser Stelle weisen wir Euch noch einmal ausdrücklich auf unser neues Konzept für Datenschutzseminare hin. Auf www.aul-seminare.de findet Ihr unter dem Stichwort Datenschutz so ziemlich alles, was Ihr zu dem Thema auf dem Schirm haben solltet.

Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz

Ab dem 1. Januar 2024 gilt das Lieferkettensorgfaltspflichtgesetz auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Beschäftigten. Vorher kam das Gesetz nur für Großunternehmen zur Anwendung. Das Gesetz soll die Einhaltung zentraler Menschen- und Umweltrechte entlang der kompletten Wertschöpfungskette verbessern. Die Geschäftsleitung muss – durch eine bereits in Kraft getretene Neuregelung in § 106 Abs. 3 Nr. 5b) BetrVG – den Wirtschaftsausschuss zu allen Sorgfaltspflichten nach dem neuen Gesetz unterrichten.

Bei der Umsetzung des Gesetzes in den Betrieben sind zahlreiche Mitbestimmungsrechte betroffen. So unterliegt die Einrichtung eines Risikomanagements in den Unternehmen der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 1 BetrVG (Ordnung im Betrieb).

Telefonische Krankschreibung

Seit Dezember 2023 gilt für leichtere Erkrankungen die Möglichkeit für Beschäftigte, sich beim Arzt telefonisch krankschreiben zu lassen, wenn der Patient dort bekannt ist. Während der Corona-Pandemie hat sich das Verfahren bewährt. Damals war die telefonische Krankschreibung auf leichte Atemwegserkrankungen begrenzt. Nun werden alle Krankheitsbilder mit „absehbar nicht schwerem Verlauf“ abgedeckt. Die Krankschreibung darf aber nicht mehr als fünf Tage umfassen. Details hier: »Wie die telefonische Krankschreibung funktioniert«.

Neuregelung beim Kinderkrankengeld

Ab 1. Januar 2024 gibt es wichtige Neuerungen beim Kinderkrankengeld. Gesetzlich krankenversicherte Eltern werden nun sogar bis zu 15 Arbeitstage pro Kind, das jünger als zwölf Jahre ist, Kinderkrankengeld beziehen können, Alleinerziehende 30 Arbeitstage. Allerdings muss die Krankenkasse nur dann für den Arbeitgeber einspringen, wenn die Entgeltfortzahlung bei vorübergehender persönlicher Verhinderung (§ 616 BGB) vertraglich abbedungen worden ist.

Und das bleibt weiterhin unklar….

Unklarheit beim Arbeitszeitgesetz

Leider ist völlig unklar, wie es mit der Reform des Arbeitszeitgesetzes weitergehen soll. Das BAG hatte bereits am 22.9.2022 entschieden, dass die Arbeitgeber verpflichtet sind, alle Arbeitszeiten aller Beschäftigten zu erfassen. Das BAG legt den Focus in dieser Frage eindeutig auf den Arbeits- und Gesundheitsschutz.  Ein vom Bundesarbeitsministerium im April vorgelegter Referentenentwurf befindet sich allerdings weiterhin in der Abstimmung.

Unklarheit für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz

Die Bundesregierung hat in ihrer jüngst veröffentlichten Digitalstrategie angekündigt, kurzfristig einen Entwurf für ein Beschäftigtendatenschutzgesetz vorzulegen. Durch das neue Gesetz soll von den Öffnungsklauseln der Datenschutzgrundverordnung Gebrauch gemacht werden, „um mit einem modernen, handhabbaren Beschäftigtendatenschutzgesetz Rechtsklarheit für Arbeitgeber sowie Beschäftigte zu schaffen und die Persönlichkeitsrechte der Beschäftigten effektiv zu schützen“. Es wird mit Spannung erwartet, ob und mit welchen Regelungen dieses Gesetzesvorhaben umgesetzt wird.

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