13. September 2022
Urteil: Fristlose Kündigung eines Arbeitnehmers aufgrund seiner Anzeige des Arbeitgebers bei der Staatsanwaltschaft ist gerechtfertigt
Sachverhalt
Die Arbeitnehmerin fühlte sich von ihrem Arbeitgeber überwacht. Dafür gab es allerdings keine objektiven oder nachprüfbaren Anhaltspunkte. Dennoch erstattete die Arbeitnehmerin Strafanzeige gegen den Arbeitgeber. Die Anzeige nahm der Arbeitgeber zum Anlass, das Arbeitsverhältnis fristlos zu kündigen.
Entscheidung
Das LAG Rheinland-Pfalz hielt die Kündigung für wirksam. Zwar ...
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