13. Juni 2022
Auch das LAG München sieht eine Mitbestimmung in der Frage, wer alles seine Arbeitszeit erfassen muss
Kürzlich hatten wir das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vorgestellt, mit dem das Gericht entschied, dass der Betriebsrat bei der Einführung einer elektronischen Zeiterfassung ein Initiativrecht hat. Er kann also vom Arbeitgeber eine Regelung zur Arbeitszeiterfassung aller Beschäftigten verlangen (Beschluss vom 27.7.2021, Az. 7 TaBV 79/20). Nun kommt Unterstützung vom LAG München und ...
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