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BAG-Tagung im Juni: Spannender geht es kaum

Vom 10.-14.Juni dieses Jahres findet unsere BAG-Tagung statt. Und diesmal dürfen wir Zeugen einer sehr wichtigen Entscheidung des BAGs sein. Der 1. Senat, zuständig für materielles Betriebsverfassungsrecht, wird sich am 11.06. mit der Frage der „Beteiligung des Betriebsrats bei der Eingruppierung des Betriebsratsvorsitzenden“ beschäftigen. Außerdem geht es um die Frage, ob es ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Anordnung des Tragens von Headsets während der Arbeit gibt. Auf den ersten Blick vielleicht nicht ganz so spannend.  Das täuscht: Hier geht es um die immer wieder kontrovers diskutierte Frage: Was ist Arbeitsverhalten und was ist Ordnungsverhalten?

Zum Thema Vergütung BR-Vorsitzenden (Freigestellten) haben wir in der Vergangenheit mehrfach hier im Newsletter informiert und Hintergründe beleuchtet. Immer wieder ist das Thema in den Schlagzeilen und immer wieder schwingt der Vorwurf der Bestechlichkeit bzw. unerlaubter Vorteilsnahme mit. Auch der Gesetzgeber hat mittlerweile reagiert. Es liegt der Entwurf für eine Gesetzesänderung vor. Im Wesentlichen geht es um eine Konkretisierung schon bestehender Regelungen. Dazu haben wir bereits im letzten Monat ein Seminar durchgeführt. Aufgrund der Aktualität und Wichtigkeit des Themas, haben auch noch einen weiteren Termin dazu eingeschoben. Selbstverständlich wird die Entscheidung des BAGs in diesem Seminar erläutert.

Arbeitsverhalten oder Ordnungsverhalten? Das ist im Zusammenhang mit § 87 Abs.1, Ziffer 1 (Verhalten und Ordnung im Betrieb) immer die entscheidende Frage. Handelt es sich um Arbeitsverhalten, hat der Arbeitgeber ein Direktionsrecht gem. § 106 Gewerbeordnung. Über Arbeitsverhalten reden wir, wenn der Arbeitgeber eine Konkretisierung der Arbeit anordnet. Das wäre zum Beispiel die Vorgabe einer Begrüßungsformel in einem Call-Center. Anders wäre es, wenn es um das Tragen bestimmter Kleidung ginge (keine gesetzlich vorgeschriebene Schutzkleidung). Das wäre eine kollektivrechtliche Angelegenheit und somit mitbestimmungspflichtig. Und was ist jetzt das Tragen eines Headsets während der Arbeit? Wir werden es (hoffentlich) am 11.06. im BAG erfahren.

Passendes Seminar

Vergütung von freigestellten Betriebsratsmitgliedern

  • 24. – 25.10.2024 in Paderborn

Infos & Anmeldung

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