5. Februar 2025
Anspruch auf Überstundenzuschläge: Gilt das wirklich für alle Teilzeitbeschäftigten?
Ende Dezember ging es durch alle Medien: Teilzeitbeschäftigte haben denselben Anspruch auf Überstundenzuschläge, wie ihre vollzeitbeschäftigten Kolleginnen und Kollegen. Außerdem würde eine Diskriminierung vorliegen, wenn diese Zuschläge nicht gewährt würden. So kam es auf jeden Fall bei vielen Teilzeitbeschäftigten an. Es geht um ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts, vom 5.Dezember ...
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