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Personalratswahlen sind im vollen Gange – fast überall

Alle vier Jahre finden in fast allen Bundesländern Personalratswahlen statt. 2024 ist Wahljahr. Die Wahlen beginnen im Frühjahr. Die Personalräte werden für vier oder fünf Jahre gewählt. Hier stutzen vermutlich schon einige von Euch. „In fast allen Bundesländern“? „Vier oder fünf Jahre“? Ja, bei den Personalräten laufen die Dinge etwas anders, als bei den Betriebsräten. Die Wahlen sind ein guter Anlass, mal etwas Hintergrundwissen zu vermitteln.

Personalrat, Betriebsrat, was ist der Unterschied?

Beide Gremien vertreten die Interessen der Beschäftigten an ihrem Arbeitsplatz. Ob ein Personalrat oder ein Betriebsrat gewählt wird, hängt von der Rechtsform der Organisation des Arbeitgebers ab. Ist es eine des öffentlichen Rechts, werden Personalräte gewählt; ist es eine des privaten Rechts, sind Betriebsräte im Einsatz. Die rechtlichen Grundlagen für die Personalratswahlen und die Personalratsarbeit sind im Bundespersonalvertretungsgesetz bzw. in den entsprechenden Ländergesetzen geregelt. Das macht es im Vergleich zu den Betriebsräten etwas unübersichtlicher: Für sie gilt bundesweit das Betriebsverfassungsgesetz.

Das Bundespersonalvertretungsgesetz gibt für Verwaltungen, Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Bundesebene sowie bundesweit tätige Sozialversicherungen, die Länderpersonalvertretungsgesetze für den Bereich von Ländern, Gemeinden und Gemeindeverbänden sowie Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts auf Länder bzw. kommunaler Ebene. Das Bundespersonalvertretungsgesetz gibt Rahmenbedingungen für die entsprechende Gesetzgebung der Länder vor.

Wo gibt es Personalräte?

Personalräte können in sämtlichen Verwaltungen gewählt werden, sei es auf Bundes-, Landes- oder kommunaler Ebene. Aber auch bei Gerichten, in Anstalten, Körperschaften oder Stiftungen des öffentlichen Rechts sind Personalräte zu bilden. Dazu zählen auch kommunale Sparkassen oder Krankenhäuser. Das Bundespersonalvertretungsgesetz gilt für die Bundesagentur für Arbeit, für die Ersatzkassen der gesetzlichen Krankenversicherung, die Bundesknappschaft, die Deutsche Bundesbank, die Deutsche Welle und den Deutschlandfunk.

Wer mehr zu dem Thema wissen möchte, findet einen guten Überblick auf der Seite von Ver.di: Das ABC des Personalrats

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