2. Dezember 2020
Urteil: Erfolglose Verfassungsbeschwerde zu einer arbeitsrechtlichen Kündigung wegen menschenverachtender Äußerung
Im Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG ist unsere Meinungsfreiheit garantiert. Die hat aber ihre Grenzen. Nicht nur wenn zu Straftaten aufgerufen wird. Auch wenn durch herabsetzende Äußerungen die Menschenwürde angetastet wird. Die wird übrigens in Artikel 1 GG universell geschützt - auch im Betrieb und in der Dienststelle.
Sachverhalt
Der Beschwerdeführer war Betriebsratsmitglied. Im Rahmen einer ...
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